Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Anspruch
Ạn|spruch, der; -[e]s, Ansprüche: 1. Forderung: ein berechtigter A.; bescheidene Ansprüche; ... sind ... in Leverkusen die Ansprüche zu hoch geschraubt worden (Kicker 82, 1981, 20); Mit dem großen Starangebot ... wuchsen die Ansprüche (Kraushaar, Lippen 102); Formuliert sind hier ästhetische Ansprüche (Reich-Ranicki, Th. Mann 98); Ansprüche an das Leben haben; seine Ansprüche anmelden, befriedigen, durchsetzen; Er ... war ein Wesen voll Romantik, Bosheit und persönlichen Ansprüchen (Musil, Mann 221); 08/15-Anlagen genügen ... nicht mehr unseren gehobenen Ansprüchen (CCI 1, 1986, 21); er erhebt A. auf (beansprucht) sein Erbteil; sie erhob A. darauf (verlangte), angemessen beteiligt zu werden; er stellte [keine] Ansprüche (ist [nicht] bescheiden); die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden; ... konnte die IKK ́97 ... ihren A. als internationale Leitmesse ... einmal mehr eindrucksvoll unterstreichen (CCI 13, 1997, 1); *jmdn., etw. in A. nehmen (1. jmdn. beanspruchen, von etw. Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in A. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in A.; das nimmt alle meine Kräfte in A.; Die ... Ereignisse ... nehmen ... seine Zeit in A. [Reich-Ranicki, Th. Mann 53]); etw. für sich in A. nehmen (etw. Bestimmtes von sich behaupten): Was Stifter für sich in A. nahm, lässt sich auf Thomas Mann schwerlich übertragen (Reich-Ranicki, Th. Mann 72). 2. Recht, Anrecht: sein A. ist erloschen; [keinen] A. auf Ruhegeld haben; A. auf einen Kindergartenplatz haben; Der A. auf einen Arbeitsplatz ist also gleichbedeutend mit der Forderung auf einen hohen Lebensstandard (Gruhl, Planet 160); ∙ 3. gerichtliche Forderung: er solle sich stellen, gegen A. und Klage sein Recht zu wahren (Goethe, Reineke Fuchs 2, 264 f.).
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