Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Angarienrecht
An|ga|ri|en|recht, das; -s [zu lat. angaria = von den Grundbesitzern dem Staat unentgeltlich zu erbringende Transportleistungen < griech. aggareía = Dienst der reitenden (persischen) Boten, zu: ággaros = reitender persischer Bote, aus dem Pers.] (Völkerr.): Recht eines Staates, im Notstandsfall (bes. im Krieg) die in seinen Häfen liegenden fremden Schiffe für eigene Zwecke zu verwenden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Angarienrecht