Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Anerkenntnis
1Ạn|er|kennt|nis, die; -, -se (geh.): Anerkennung, Billigung: die A. von Gottes gerechtem Walten (Schnurre, Schattenfotograf 77); die Haltung der ... Diplomatie ..., die, in A. der Zwangslage Chruschtschows, darauf verzichtet hat (Augstein, Spiegelungen 81).————————
2Ạn|er|kennt|nis, das; -ses, -se (Rechtsspr.): Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne: das A. seiner Schuld.
1Ạn|er|kennt|nis, die; -, -se
2Ạn|er|kennt|nis, das; -ses, -se (Rechtsspr.): Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne: das A. seiner Schuld.