Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Amtssprache
Ạmts|spra|che, die: 1. a) offizielle Sprache eines Staates, Sprache der Gesetzgebung: im schweizerischen Bundesrecht ist das Deutsche, Französische und Italienische A.; b) in internationalen Organisationen zugelassene u. maßgebliche Sprache für Texte von Verträgen, Veröffentlichungen usw. 2. (oft abwertend) Sprache der Verwaltung, der Behörden; trockenes Amtsdeutsch: Wir fühlten uns „entnazifiziert“, wie man das in der A. zu bezeichnen beliebte (Erné, Kellerkneipe 305).
Ạmts|spra|che, die: 1. a) offizielle Sprache eines Staates, Sprache der Gesetzgebung: im schweizerischen Bundesrecht ist das Deutsche, Französische und Italienische A.; b) in internationalen Organisationen zugelassene u. maßgebliche Sprache für Texte von Verträgen, Veröffentlichungen usw. 2.