Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Akzessionsklausel
Ak|zes|si|ons|klau|sel, die (Völkerr.): Zusatz in einem Staatsvertrag, durch den angezeigt wird, dass jederzeit auch andere Staaten diesem Vertrag beitreten können.
Ak|zes|si|ons|klau|sel, die (Völkerr.): Zusatz in einem Staatsvertrag, durch den angezeigt wird, dass jederzeit auch andere Staaten diesem Vertrag beitreten können.