Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Akte
Ạk|te, die; -, -n [rückgeb. aus: Akten (Pl.) < lat. acta, eigtl. = das Verhandelte, die Ausführungen] (bes. Verwaltung, Gericht): [Sammlung von] Unterlagen zu einem geschäftlichen od. gerichtlichen Vorgang: eine A. anlegen, einsehen, bearbeiten, ablegen; in einer A. blättern; das kommt in die -n (wird als Notiz in die Akten eingetragen); *über etw. die -n schließen (etw. für erledigt erklären, über etw. nicht mehr verhandeln); etw. zu den -n legen (ugs.; etw. als erledigt betrachten).
Ạk|te, die; -, -n [rückgeb. aus: Akten (Pl.) < lat. acta, eigtl. = das Verhandelte, die Ausführungen] (bes. Verwaltung, Gericht): [Sammlung von] Unterlagen zu einem geschäftlichen od. gerichtlichen Vorgang: eine A. anlegen, einsehen, bearbeiten, ablegen; in einer A. blättern; das kommt in die -n (wird als Notiz in die Akten eingetragen); *über etw. die -n schließen (etw. für erledigt erklären, über etw. nicht mehr verhandeln); etw. zu den -n legen (ugs.; etw. als erledigt betrachten).