Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Akkusativ
Ạk|ku|sa|tiv, der; -s, -e [lat. (casus) accusativus = die Anklage betreffend(er Fall), zu: accusare = anklagen; falsche lat. Übersetzung von griech. (ptõsis) aitiatike̅́ = Ursache u. Wirkung betreffend(er Fall)] (Sprachw.): 1. Kasus, in dem bes. das Objekt eines transitiven Verbs u. bestimmte Umstandsangaben stehen; Wenfall, vierter Fall; Abk.: Akk.: A. mit Infinitiv (lat.: accusativus cum infinitivo; eine grammatische Konstruktion, in der ein mit einem Infinitiv verbundener Akkusativ für einen Objektsatz steht; Abk.: acc. c. inf., a. c. i.); die Präposition „gegen“ regiert den A.; das Wort steht im A. 2. Wort, das im ↑"Akkusativ" (1) steht: der Satz enthält zwei -e.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Akkusativ