Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Akkusationsprinzip
Ak|ku|sa|ti|ons|prin|zip, das [zu lat. accusatio = Anklage] (Rechtsspr.): im Strafprozessrecht geltendes Prinzip, nach dem das Gericht ein Strafverfahren erst übernimmt, wenn durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde.
Ak|ku|sa|ti|ons|prin|zip, das [zu lat. accusatio = Anklage] (Rechtsspr.): im Strafprozessrecht geltendes Prinzip, nach dem das Gericht ein Strafverfahren erst übernimmt, wenn durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wurde.