Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Akkreditiv
Ak|kre|di|tiv, das; -s, -e: 1. (Dipl.) Beglaubigungsschreiben eines diplomatischen Vertreters, das dem Staatsoberhaupt des fremden Landes überreicht wird. 2. (Bankw.) Anweisung eines Kunden an seine Bank, auf seine Rechnung einem benannten Dritten einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen: ein A. stellen, eröffnen.
Ak|kre|di|tiv, das; -s, -e: 1. (Dipl.) Beglaubigungsschreiben eines diplomatischen Vertreters, das dem Staatsoberhaupt des fremden Landes überreicht wird. 2. (Bankw.) Anweisung eines Kunden an seine Bank, auf seine Rechnung einem benannten Dritten einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen: ein A. stellen, eröffnen.