Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Abstandssumme
Ạb|stands|sum|me, die [zu veraltet Abstand = das Aufgeben eines Rechts]: a) Summe, die jmdm. gezahlt wird, damit er auf einen Besitz, ein Recht verzichtet: eine A. leisten; Sie ... bieten erhebliche -n (K. Mann, Mephisto 206); b) Summe, die beim Auszug einer Mietpartei von der nachfolgenden Mietpartei für überlassene Einrichtungsgegenstände gezahlt werden muss: er sei nicht bereit, von sich aus das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er dabei auf einen Geschäftsnachfolger und damit auf die A. verzichten müsste (FR 5. 9. 98, 6).
Ạb|stands|sum|me, die [zu veraltet Abstand = das Aufgeben eines Rechts]: a) Summe, die jmdm. gezahlt wird, damit er auf einen Besitz, ein Recht verzichtet: eine A. leisten; Sie ... bieten erhebliche -n (K. Mann, Mephisto 206); b) Summe, die beim Auszug einer Mietpartei von der nachfolgenden Mietpartei für überlassene Einrichtungsgegenstände gezahlt werden muss: er sei nicht bereit, von sich aus das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er dabei auf einen Geschäftsnachfolger und damit auf die A. verzichten müsste (FR 5. 9. 98, 6).