Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Abmahnung
Ạb|mah|nung, die; -, -en: 1. (veraltend) das Abmahnen (1). 2. (Rechtsspr.) a) das Abmahnen (2); b) Schreiben, das eine ↑"Abmahnung" (2 a) enthält: die A. an ihn ist bereits abgeschickt worden; eine „Abmahnung“ genannte Rüge mit der Drohung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall (Spiegel 10, 1981, 214).
Ạb|mah|nung, die; -, -en: 1. (veraltend) das Abmahnen (1). 2. (Rechtsspr.) a) das Abmahnen (2); b) Schreiben, das eine ↑"Abmahnung" (2 a) enthält: die A. an ihn ist bereits abgeschickt worden; eine „Abmahnung“ genannte Rüge mit der Drohung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall (Spiegel 10, 1981, 214).