Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
-pflichtig
-pflich|tig (bes. Rechtsspr. u. Amtsspr.): drückt in Bildungen mit Substantiven oder Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache zu etw. verpflichtet ist, einer Verpflichtung zu etw. unterliegt: aufsichts-, beitrags-, wartepflichtig.
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