Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
-ier
-ier [-i̯e:], der; -s, -s [nach frz. m. Subst. auf -ier, z. B. hôtelier, ↑"Hotelier"] : 1. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine männliche Person, die etw. hat, für etw. zuständig ist: Bordellier, Kantinier, Kioskier. 2. bezeichnet in Bildungen mit Substantiven eine männliche Person, die durch etw. auffällt, durch etw. sehr allgemein charakterisiert ist: Grimmassier, Kitschier, Pleitier.
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