Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
-eigen
-ei|gen: 1. besagt in Bildungen mit Substantiven, wem die beschriebene Sache gehört, wer sie in seinem Besitz hat: gewerkschafts-, konzern-, universitätseigen. 2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Sache typisch, charakteristisch ist für etw.: system-, wesens-, zeiteigen.
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