Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
-bar
-bar [mhd. -bære, ahd. -bāri; urspr. nur in Zus. vorkommendes Adj. mit der Bed. „tragend, fähig zu tragen“, zu ahd. beran, ↑"gebären"]: 1. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann: bebaubar, heizbar, öffenbar. 2. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. machen kann: a) brennbar, haftbar; b) unverwechselbar, unverwitterbar. 3. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Sache zu etw. geeignet ist: badebar, tanzbar, wanderbar.
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