Duden - Redewendungen
verlustig
einer Sache verlustig gehen (Amtsdt.; veraltend): etwas verlieren: Wer die festgelegten Anmeldefristen nicht einhält, geht seines Anspruchs auf Entschädigung verlustig. ... wann werden junge Staatsbürger wahlberechtigt und unter welchen Umständen kann jemand des Wahlrechts wieder verlustig gehen? (Hofstätter, Gruppendynamik 37).————————
jmdn. einer Sache für verlustig erklären (Amtsdt.; veraltend): erklären, daß jmd. etwas nicht mehr besitzt: Der Verurteilte wurde seiner bürgerlichen Ehrenrechte für verlustig erklärt.
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