Duden - Redewendungen
Schranke
einer Sache sind [keine] Schranken gesetzt: etwas wird [nicht] eingeschränkt: Der Phantasie der Teilnehmer an dem Fest waren keine Schranken gesetzt. Handelt es sich um Ausübung der Kunstfreiheit, werden diesem Grundrecht nur durch andere Verfassungsgüter im Wege des verhältnismäßigen Ausgleichs Schranken gesetzt (NJW 19, 9. 5. 1984, 1092).————————
etwas in Schranken halten: etwas begrenzen, nicht ausufern lassen: Die Bevölkerung unterstützt die Polizei nur sehr wenig in dem Bemühen, die Kriminalität in Schranken zu halten. Die Reichswehr war das Gewaltinstrument, das aufbegehrende Gelüste in Schranken hielt (Niekisch, Leben 195).
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für jmdn., für etwas in die Schranken treten (geh.): sich für jmdn., für etwas einsetzen: Niemand war bereit, für die gerechte Sache in die Schranken zu treten? Gerade von dir hätte ich nicht erwartet, daß du so entschlossen für mich in die Schranken treten würdest.
-Vgl. die vorangehende Wendung.
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jmdn. in die Schranken fordern (geh.): jmdn. zu einer Auseinandersetzung auffordern, jmdn. zwingen, sich einer Herausforderung zu stellen: Er hatte mit seinem Essay keinen Geringeren als den Altmeister der Literaturkritik in die Schranken gefordert.
-Diese und die folgende Wendung gehen auf die mittelalterlichen Ritterturniere zurück. Die Kämpfe wurden innerhalb eines durch Balken (Schranken) abgegrenzten Kampfplatzes ausgetragen.
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jmdn. in die/in seine Schranken weisen (geh.): jmdn. zurechtweisen; jmdn. dazu veranlassen, sich zu mäßigen: Es ist an der Zeit, daß jemand diese eingebildete Politikerin in ihre Schranken weist! Nun ist es genug, beschloß Karin. Sie wollte ihn mit einem abweisenden Blick in seine Schranken weisen (Bernstorff, Himmelbett 4).
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sich in Schranken halten: das erträgliche Maß nicht überschreiten: Die Aufregung um die neue Schulordnung hält sich bisher in Schranken. Solange sich der Lärm in Schranken hielt, konnten die Kinder im Garten spielen.
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vor die/vor den Schranken des Gerichts (geh.): vor Gericht: Diese rücksichtslosen Umweltsünder müssen endlich vor die Schranken des Gerichts gestellt werden. Der alte Familienstreit wurde schließlich sogar vor den Schranken des Gerichts ausgetragen. Die Verfassung ... verbietet den Gerichten ausdrücklich ... Verwaltungsbeamte in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Funktion vor die Schranken der Gerichte zu laden (Fraenkel, Staat 287).
-Die Wendung bezieht sich darauf, daß der Gerichtsplatz früher gegen die Zuschauer durch hölzerne Barrieren (Schranken) abgegrenzt war.
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