Duden - Redewendungen
Jagdschein
einen/den Jagdschein haben (ugs.): gerichtlich für unzurechnungsfähig erklärt worden sein: Den Vereinsboß können sie nicht wegen Betrugs verurteilen, der hat schon lange den Jagdschein.-Die Wendung bezieht sich darauf, daß der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier legal jagen, also Dinge tun darf, wofür andere bestraft werden.
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