Duden - Redewendungen
Einundfünfziger
den Einundfünfziger haben (ugs.): unzurechnungsfähig sein: Hör nicht auf den, der hat doch den Einundfünfziger.-Diese Wendung spielt auf den Paragraphen 51 des Strafgesetzbuches an, der sich auf strafbare Handlungen Geisteskranker bezieht.
den Einundfünfziger haben (ugs.): unzurechnungsfähig sein: Hör nicht auf den, der hat doch den Einundfünfziger.-Diese Wendung spielt auf den Paragraphen 51 des Strafgesetzbuches an, der sich auf strafbare Handlungen Geisteskranker bezieht.