Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
zeihen
zeihen Vst. erw. obs. (9. Jh. ), mhd. zīhen, ahd. zīhan, as. -tīhan "beschuldigen" Stammwort. Aus g. * teih-a- Vst. "zeihen", auch in gt. -teihan, anord. (1. Sg.) té (Relikt), ae. tēon, afr. ūr-tigia "verweigern". Dieses zu ig. * deiḱ- "zeigen" in heth. tekkuššai- "zeigen", ai. diśáti "zeigt, weist zu", gr. deíknymi "ich zeige, erkläre, beweise", l. dīcere "sagen, erklären, meinen". Im Germanischen ist die Bedeutung (wie teilweise im Lateinischen) auf die gerichtliche Sphäre eingeengt worden. Vielleicht weiter zu ig. * dei(ə)- "erscheinen" hier als "zum Vorschein bringen". Präfigierung: "verzeihen"; Abstraktum: Verzeihung. Zur griechischen Verwandtschaft s. "apodiktisch", zur lateinischen "diktieren"; "bezichtigen", "Zehe", "Zeichen", "zeigen". Seebold (1970), 499f. indogermanisch iz.
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