Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Wechsel
Wechsel Sm std. (8. Jh. ), mhd. wehsel, ahd. wehsal, as. wehsal Stammwort. Wie afr. wixle n. "Tausch, Handel" und anord. víxl n. "Tausch" Bildung auf -sla- zu der Grundlage, die auch in l. vicem (Akk. ) "Wechsel" und wohl in gt. in wikon kunjis seinis "in der Reihenfolge seines Geschlechts" vorliegt. Mit anderer Erweiterung der gleichen Wurzel l. vītāre "meiden" und vielleicht toch. AB wik- "schwinden"; wieder anders ahd. wīsan "vermeiden". Als Fachausdruck des Zahlungsverkehrs übersetzt das Wort seit dem 14. Jh. it. cambio "Wechsel, Tausch, Geldwechsel"; zur Bezeichnung eines Wertpapiers wird es durch Kürzung aus Wechselbrief (dies ist damit eigentlich ein anderes Wort). Das ursprüngliche instrumentum ex causa cambii ist eigentlich ein vor einem Notar geschlossener Vertrag, in dem sich der Schuldner zur Rückzahlung des Darlehens an den Gläubiger oder dessen Vertreter an einem anderen Ort in einer anderen Währung verpflichtet. Zunächst in Gebrauch in Genua für den Handel auf Messen in der Champagne; dann als bequemes Zahlungsmittel weiter entwickelt und verbreitet. Verb: wechseln. Ebenso nndl. wissel, nisl. víxill; "Woche", "Vikar".
✎ Schirmer, A. (1911), 208f.;
Kluge (1926), 74d;
North (1994), 29-32. west- und nordgermanisch iw.
Wechsel Sm std. (8. Jh. ), mhd. wehsel, ahd. wehsal, as. wehsal Stammwort. Wie afr. wixle n. "Tausch, Handel" und anord. víxl n. "Tausch" Bildung auf -sla- zu der Grundlage, die auch in l. vicem (Akk. ) "Wechsel" und wohl in gt. in wikon kunjis seinis "in der Reihenfolge seines Geschlechts" vorliegt. Mit anderer Erweiterung der gleichen Wurzel l. vītāre "meiden" und vielleicht toch. AB wik- "schwinden"; wieder anders ahd. wīsan "vermeiden". Als Fachausdruck des Zahlungsverkehrs übersetzt das Wort seit dem 14. Jh. it. cambio "Wechsel, Tausch, Geldwechsel"; zur Bezeichnung eines Wertpapiers wird es durch Kürzung aus Wechselbrief (dies ist damit eigentlich ein anderes Wort). Das ursprüngliche instrumentum ex causa cambii ist eigentlich ein vor einem Notar geschlossener Vertrag, in dem sich der Schuldner zur Rückzahlung des Darlehens an den Gläubiger oder dessen Vertreter an einem anderen Ort in einer anderen Währung verpflichtet. Zunächst in Gebrauch in Genua für den Handel auf Messen in der Champagne; dann als bequemes Zahlungsmittel weiter entwickelt und verbreitet. Verb: wechseln. Ebenso nndl. wissel, nisl. víxill; "Woche", "Vikar".
✎ Schirmer, A. (1911), 208f.;
Kluge (1926), 74d;
North (1994), 29-32. west- und nordgermanisch iw.