Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
verteidigen
verteidigen Vsw std. (16. Jh. ), fnhd. (ver)tagedingen, verteidingen, mndl. verdedingen " jmd. vor dem tagedinc vertreten" Stammwort. Älter ahd. gitagathingon, zu ahd. tagading, zu ahd. tag "Gerichtstermin" und ahd. ding "Verhandlung"; mit Vokalisierung des inlautenden g zu "Teiding". In der Nebensilbe wird ng (nach Dental ? ) zu g vereinfacht. Die Bedeutung ist also zunächst "vor das Tageding (Gericht) bringen", dann verschiedene Bedeutungsspezialisierungen, von denen "für jemand eintreten" in der modernen Sprache fest wird. Abstraktum: Verteidigung; Nomen agentis: Verteidiger. Protze, H. BGDSL-H 85 (1963), 335-354. deutsch s. Tag
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