Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Tatsache
Tatsache Sf std. (18. Jh. ) Stammwort. Lehnübersetzung aus ne. matter of fact, das seinerseits l. rēs factī wiedergibt. Der Ausdruck bezieht sich in der Gerichtssprache auf die Prüfung der vorgebrachten Umstände, also "Gerichtssache (matter) der Umstände (fact)". Das deutsche Tat- geht aber eher von l. factum aus. Das Wort hat sich im Deutschen sehr schnell ohne Bezug auf das Gerichtswesen durchgesetzt. Walz, J. A. ZDW 14 (1913), 9-16;
Pfaff (1933), 52;
Ganz (1957), 217f.;
Staats, R. AB 17 (1973), 145f. deutsch
s. tun, s. Sache
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