Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Statut
Statut Sn "Satzung, Festgesetztes" erw. fach. (14. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus l. statūtum, dem substantivierten PPP. von l. statuere "hinstellen, festsetzen", zu l. sistere (statum) "hinstellen, hinbringen", zu l. stāre "stehen". Unmittelbar aus dem Verb mit ursprünglicher Bedeutung entlehnt: statuieren.   Ebenso nndl. statuut, ne. statute, nfrz. statut, nschw. statut, nnorw. statutt. Zu l. statuere "hinstellen, festlegen" gehören noch "substituieren"; "Konstitution", "Prostitution", "Statue" und "Institut". Für die übrige Sippe s. "Distanz".
DF 4 (1978), 440-442. lateinisch l.
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