Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Patent
Patent Sn "eine Urkunde über bestimmte Rechte" erw. fach. (17. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus frz. patente f. "Bestallungsbrief, Gewerbeschein", dieses eine gekürzte Substantivierung aus frz. lettre patente f. "offener Brief", nach l. (littera) patēns f. "offener (Beglaubigungs-)Brief des Landesherrn", zu l. patēns (-entis) "offen", dem PPräs. von l. patēre "offen sein, offenstehen". (Das moderne Patentwesen besteht aber erst seit dem 19. Jh. ). Das Adjektiv patent ist neugebildet nach Zusammensetzungen wie Patentstrümpfe, Patentknöpfe "Strümpfe, Knöpfe, die nicht nachgeahmt werden dürfen"; es erhält die Bedeutungen "modisch" und "praktisch, nützlich; geschickt, selbstbewußt". Verb: patentieren.   Ebenso nndl. patent, ne. patent, nschw. patent, nnorw. patent. Zu Wörtern aus der verwandten Grundlage l. pandere "ausspreizen, schreiten" s. "passieren".
Gombert, A. ZDW 3 (1902), 324;
Schirmer, A. (1911), 141;
DF 2 (1942), 413f.;
Ganz (1957), 168f.;
LM 6 (1993), 1780. französisch
l.
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