Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
mundtot
mundtot Adj std. phras. (17. Jh. ) Stammwort. Gehört eigentlich zu "Mund"2 und bedeutet in der Rechtssprache "der sich rechtlich nicht verteidigen darf", also etwa "entmündigt". Außerhalb der Rechtssprache zu "Mund"1 gestellt und umgedeutet zu "zum Schweigen gebracht". deutsch s. Mund, s. tot
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