Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Legislatur
Legislatur Sf "(Amtszeit der) gesetzgebende(n) Versammlung" erw. fach. (19. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt und relatinisiert aus frz. législature, wie legislativ, Legislative aus frz. législatif, législative. Die Wörter sind eigentlich englische Bildungen, die in der französischen Revolution in Frankreich übernommen wurden. Zugrunde liegt l. lēgislatio, älter lēgum latio "Gesetzgebung" zu l. lēgem ferre "ein Gesetz einbringen" (s. "Differenz" und zum Suppletivstamm lātum "Prälat").   Ebenso nndl. legislatuur, ne. legislation, nfrz. législature, nschw. legislativ.
DF 2 (1942), 16. französisch frz.
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