Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
legal
legal Adj std. stil. (17. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus l. lēgālis, einer Ableitung von l. lēx (lēgis) "Gesetzesvorschlag, Gesetz, Verordnung", vielleicht weiter zu l. legere (lēctum) "lesen, ablesen, vorlesen", verwandt mit gr. légein "zählen, berechnen" (zu diesen s. "Legende" und "Logik"). Abstraktum: Legalität; Verb: legalisieren. Häufiger ist die negative Form illegal.   Ebenso nndl. legaal, ne. legal, nfrz. légal, nschw. legal, nnorw. legal. Zu l. lēx "Gesetz" gehören außer legal und seiner über das Französische entlehnten Entsprechung "loyal" noch aus der verbalen Ableitung "delegieren" und "Legat". Auf verschiedene Ableitungen gehen zurück "Legislatur", "legitim", "Kollege" und "Privileg".
Weimann, K.-H. DWEB 2 (1963), 397;
Pisani, V. FS Pagliaro 3 (1969), 160f.;
Grundbegriffe 3 (1982), 677-740. lateinisch
l.
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