Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Klient
Klient Sm erw. fach. (16. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus l. cliēns (-entis) "Schutzbefohlener". Der Klient ist ursprünglich eine landlose oder landarme Person, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Patron steht. Er gehört dessen Geschlechterverband an und hat bestimmte, genau festgelegte Rechte und Pflichten. Unter anderem gehört dazu auch der Rechtsschutz durch den Patron; mit der Veränderung der Sozialordnung und der Entwicklung anderer Formen der Rechtsvertretung verändert sich die Bedeutung: "unter dem Schutz eines Anwalts stehend" - "unter dem Schutz eines Arztes stehend", dann "derjenige, der sich einem Anwalt, Arzt usw. anvertraut". Im Französischen ist der client noch weitergehend der "Kunde" allgemein (während im Englischen der Kunde der patron sein kann). Kollektivum: Klientel.   Ebenso nndl. cliënt, ne. client, nfrz. client, nschw. klient, nnorw. klient. Die Herkunft des lateinischen Wortes ist umstritten.
Erämetsä, E. NPhM 59 (1958), 36;
Rouland, N.: Pouvoir politique (Bruxelles 1979), 19-22;
Saller, R. P.: Personal Patronage (Cambridge 1982);
DEO (1982), 218;
LM 5 (1991), 1214 (zu
Klientel);
BlW 4 (1992), 107f. lateinisch
l.
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