Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Klage
Klage Sf std. (9. Jh. , klagon 8. Jh. ), mhd. klage, ahd. klaga Stammwort. Aus vd. * klagō; ebenso klagen, mhd. klagen, ahd. klagōn, klagēn, mndd. klagen. Vielleicht bei abweichender Vokalisierung vergleichbar mit avest. gərəzā "Klage", ai. garhā "Tadel, Vorwurf", sowie ai. gárhati "schmäht, beschuldigt, tadelt", avest. garəz- "klagen" und stärker abweichend mir. glám "Geschrei". Das bloße Schallverb und der rechtserhebliche Ausdruck hängen insofern zusammen, als das Wehgeschrei nach einer Missetat rechtlich vorausgesetzt wurde. Nomen agentis: Kläger; Adjektiv: kläglich. LM 5 (1991), 1190-1192. deutsch iz.
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