Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Halsgericht
Halsgericht Sn "Gericht, das Todesurteil verhängen kann" per. Wortschatz arch. (14. Jh. ), mhd. halsgerihte Stammwort. "Hals" steht bildlich für "Leben - Todesstrafe", da die normale Todesstrafe durch Erhängen erfolgte. LM 4 (1989), 1881f. deutsch s. Hals, s. Gericht
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