Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
flagrant
flagrant Adj "deutlich hervorstechend" per. Wortschatz fremd. Erkennbar fremd (19. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus gleichbedeutendem frz. flagrant, das auf l. flagrāns, -nt- zurückgeht, dem PPräs. von l. flagrāre "brennen, lodern". Im juristischen Sprachgebrauch des Mittellateinischen wird das augenfällige, gegenwärtige Vergehen als "brennend" bezeichnet (wie im Germanischen als handhaft "greifbar"). Unmittelbar aus dem Lateinischen "in flagranti" "auf frischer Tat" (wohl bei der Brandstiftung). Ebenso nndl. flagrant, ne. flagrant, nschw. flagrant, nnorw. flagrant; "flambieren", "Flamme". französisch l.
flagrant Adj "deutlich hervorstechend" per. Wortschatz fremd. Erkennbar fremd (19. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus gleichbedeutendem frz. flagrant, das auf l. flagrāns, -nt- zurückgeht, dem PPräs. von l. flagrāre "brennen, lodern". Im juristischen Sprachgebrauch des Mittellateinischen wird das augenfällige, gegenwärtige Vergehen als "brennend" bezeichnet (wie im Germanischen als handhaft "greifbar"). Unmittelbar aus dem Lateinischen "in flagranti" "auf frischer Tat" (wohl bei der Brandstiftung). Ebenso nndl. flagrant, ne. flagrant, nschw. flagrant, nnorw. flagrant; "flambieren", "Flamme". französisch l.