Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
fähig
fähig Adj std. (15. Jh. ), mhd. * vǣhec und vengec Stammwort. Ableitungen zu mhd. vāhen "fangen", also eigentlich "was gefangen werden kann" und "wer fangen kann". In der Rechtssprache kann man z.B. erbfähig sein ("imstande, ein Erbe zu empfangen"), und entsprechende Bildungen sind auch heute noch in Gebrauch. Als einfaches Wort wird fähig aber immer stärker auf "imstande, etwas zu tun" eingeengt. Vgl. etwa die entsprechenden Verhältnisse bei l. capāx (-ācis) zu l. capere. Abstraktum: Fähigkeit; Präfixableitung: befähigen. "fangen". deutsch ix.
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