Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Embargo
Embargo Sn "Ausfuhrverbot" per. Wortschatz fach. (18. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus span. embargo m. "Beschlagnahme, Sperre", einer Ableitung von span. embargar "beschlagnahmen, behindern", das zurückgeht auf früh-rom. barra "Querbalken". Zunächst das staatliche Festhalten ausländischer Schiffe in heimischen Häfen und Gewässern, dann verallgemeinert auf das Verbot des Ausführens von Waren (insbesondere, um wirtschaftlichen Druck auf andere Staaten auszuüben).   Ebenso nndl. embargo, ne. embargo, nfrz. embargo, nschw. embargo, nnorw. embargo; "Barre".
LM 3 (1986), 1875f. span.
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