Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Emanzipation
Emanzipation Sf erw. fach. (16. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus l. ēmancipātio (-ōnis), einem Abstraktum zu l. ēmancipāre "entlassen, für selbständig erklären", zu l. mancipāre "zu eigen geben" und l. ex-, zu l. manus "Hand" und l. capere "fangen, ergreifen". Das Bezeichnungsmotiv für das Verb mancipāre liegt in der juristischen Prozedur, das förmliche Eigentumsrecht an einem Gegenstand durch Anfassen desselben in Gegenwart von fünf Zeugen zu erlangen. Die Gegensatzbildung dazu meint zunächst vor allem das Entlassen eines Sklaven oder Sohnes aus der Gewalt des Herrn bzw. Vaters (eine recht komplizierte Prozedur, bei der eine dreimalige mancipātio an einen Vertrauensmann zu erfolgen hatte). Dann Verallgemeinerung der Bedeutung. Im Deutschen vor allem im Zusammenhang der Französischen Revolution und der Befreiung der amerikanischen Sklaven gebraucht. Aktualisiert wurde der Begriff durch die Frauenbewegung der 60er und 70er Jahre. Erste Verwendung in diesem Sinn bei K. Gutzkow 1839; kurz zuvor in Bezug auf die Juden: L. Börne 1833. Verb: emanzipieren, bei dessen romanischen Entsprechungen seit dem 15. Jh. der reflexive Gebrauch im Sinne von "sich selbst befreien" auftritt. Auch dies hat die Bedeutungsentwicklung des Nomens beeinflußt.   Ebenso nndl. emancipatie, ne. emancipation, nfrz. émancipation, nschw. emancipation, nnorw. emansipasjon; "kapieren", "manuell".
Gombert, A. ZDW 3 (1902), 173;
DF 1 (1913), 170f.;
Hildebrandt, W. Deutsche Studien 9 (1971), 243-248;
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Lampert, W. Nysvenska Studier 13 (1973), 62-70;
Herrmann, U. AB 18 (1974), 85-143;
Grundbegriffe 2 (1975), 153-197;
Herwig, H. J.: Formen des modernen Emanzipationsbegriffs (München 1980);
Koselleck, R. Europa und die Folgen. Hrsg. K. Michalsky (Stuttgart 1988), 51-83;
Strauß u.a. (1989), 608-616. lateinisch
l.
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