Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Einlieger
Einlieger Sm erw. fach. (14. Jh. ), mndd. inligger, mndl. inliggere Stammwort. Früher (u.a. ) "Arbeiter oder Handwerker ohne eigenen Landbesitz, der bei einem Bauern zur Miete wohnt". Diese Bedeutung ist mit der Sache veraltet; doch wurde die Bezeichnung aufgegriffen für den im neueren Steuerrecht relevanten Tatbestand, daß jemand eine selbständige Wohneinheit innerhalb einer anderen Wohneinheit (Einfamilienhaus usw. ) bewohnt. Hierzu vor allem Einliegerwohnung. deutsch s. liegen
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