Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
eignen
eignen Vswrefl std. (13. Jh. ), mhd. eigenen, mndd. ēgenen Stammwort. Aus wg. * eign-ǣ- Vsw . "zu eigen haben, besitzen", auch in ae. āhnian, āgnian; es gehört zu eigen, aber wohl eher zu einem Substantiv (wie etwa anord. eign "Eigentum") als zu dem Adjektiv (Partizip Präteritum). Anders gebildet sind anord. eigna "sich aneignen, erwerben" und gt. ga-aiginon "übervorteilen" (ō-Verb "zu eigen machen"), hierzu ahd. eiganen (9. Jh. ), nhd. sich aneignen. Die Bedeutung von eignen ist im Deutschen zunächst "gehören, rechtlich zustehen", dann "entsprechen, sich ziemen" (vgl. "Eigenschaft", "eigentümlich", eigenartig) und schließlich "zu etwas taugen, gut entsprechen". Nomen agentis: Eigner; Abstraktum: Eignung; Präfigierung: enteignen; Partikelverb: zueignen. deutsch s. eigen
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