Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
eigentlich
eigentlich Adj std. (12. Jh. , Form 13. Jh. ), mhd. eigenlich, dann mit Dentaleinschub eigentlich, mndd. egentlik, mndl. eigenlijc Stammwort. Ableitung mit dem Suffix "-lich" von "eigen" Adj . oder eigen n. "Besitz". Im Mittelhochdeutschen ist das Wort sowohl in der ursprünglichen Bedeutung "eigen = im Besitz habend" als auch in der von "eigentümlich, ausdrücklich, bestimmt" nachzuweisen. Die heutige Bedeutung ist abhängig von "den Kern, das Wesen ausmachend". HWPh 2 (1972), 339;
Pérennec, M. Cahiers d'études germaniques 18 (1990), 57-72. deutsch
s. eigen
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