Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
dingen
dingen Vst. "in Dienst nehmen" erw. obs. (8. Jh. ), mhd. dingen Vstsw , ahd. dingōn Vsw ., as. thingon Stammwort. Aus g. * þeng-ō- (auch andere Stammbildungen) Vsw. "eine Versammlung abhalten, einen Vertrag abschließen", auch in anord. þinga, ae. þingian, afr. thingia, abgeleitet von "Ding". Da das Verb wie ein starkes Verb der III. Klasse aussah, bekam es im 17. Jh. starke Formen. Die Bedeutung ist vielfältig: "ein Thing abhalten (beraten, prozessieren, einklagen)" - "einen Vertrag abschließen (Frieden schließen, in seine Gewalt bringen, brandschatzen - verhandeln, etwas vermachen, sich verdingen / einstellen, feilschen)". S. auch "Leibgedinge". west- und nordgermanisch s. Ding
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