Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Delikt
Delikt Sn "Straftat; Verfehlung" erw. fach. (15. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus l. dēlictum, dem substantivierten PPP. von l. dēlinquere "in seiner Pflicht fehlen, sich vergehen"; eigentlich "ausgehen, fehlen", zu l. linquere "lassen, überlassen, zurücklassen" und l. de-; l. dēlictum ist der zentrale Begriff des römischen Privatrechts für alle Straftaten, die der Betroffene zu verfolgen hatte (im Gegensatz zum crīmen [Mord und Hochverrat], das von Seiten des Staates geahndet wurde). Dazu Delinquent, eigentlich " jmd. , der sich vergeht".   Ebenso nndl. delict, ne. delict, nfrz. délit, nnorw. delikt. Zur germanischen Verwandtschaft s. "leihen"; "Reliquie".
LM 3 (1986), 671;
s. DF 5 (21999), 218-222. lateinisch
l.
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