Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
delegieren
delegieren Vsw "abgeben, abordnen" erw. fach. (16. Jh. ) mit Adaptionssuffix. Entlehnt aus l. dēlēgāre, zu l. lēgāre "(gesetzlich) verfügen" und l. de-, Ableitung von l. lēx (lēgis) "Gesetz". Als PPP. zu diesem Verb lēgātus "Abgesandter", und dessen Bedeutung wirkt zurück auf das Verb: "als Gesandten absenden, zum Legaten machen". Abstraktum: Delegation; Nominalableitung: Delegierter.   Ebenso nndl. delegeren, ne. delegate, nfrz. déléguer, nschw. delegera, nnorw. delegere. Zur Sippe des zugrundeliegenden l. lex "Gesetz" s. "legal".
DF 5 (21999), 198-204;
Jones (1976), 278f.;
Brunt (1983), 232f;
LM 3 (1986), 668. lateinisch
l.
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