Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
chartern
chartern Vsw "mieten" erw. fach. (19. Jh. ) Entlehnung. Entlehnt aus ne. charter, einer Ableitung von ne. charter "Urkunde, Freibrief", besonders "Mietvertrag für Schiffe"; dieses aus afrz. chartre, aus l. chartula "kleines Schriftstück", einem Diminutivum zu l. charta "Papier, Schriftstück". Benennungsmotiv ist demnach das Verbriefen des zeitlich beschränkten Nutzungsrechts.   Ebenso nndl. charteren, nschw. chartra, nnorw. chartre. Für die weitere Verwandtschaft s. "Karte".
Rey-Debove/Gagnon (1988), 131f.;
Carstensen 1 (1993), 226-229;
DF 3 (21997), 652-655. englisch
e.
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