Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Braut
Braut1 Sf "junge Frau am Hochzeitstag, Verlobte" std. (9. Jh. , in Komposita 8. Jh. ), mhd. brūt, ahd. brūt, as. brūd Stammwort. Aus g. * brūdi- f. "junge Frau am Tag ihrer Hochzeit" (später auch "Verlobte"), auch in gt. brūþs (ohne grammatischen Wechsel), anord. brúđr, ae. brӯd, afr. breid. Semantisch muß das Wort ursprünglich bedeutet haben "eine Frau, die (ihrem Mann am Tag ihrer Hochzeit) ihre Jungfräulichkeit geopfert hat und damit zu seiner "rechtmäßigen Gattin" geworden ist". Nur dieser Ansatz, der in naturrechtlichen Vorstellungen einer Reihe von indogermanischen Völkern seine Begründung findet, kann die verschiedenen Bedeutungen in den Einzelsprachen, die von "Jungfrau" bis "(längst verheiratete) rechtmäßige Gattin" reichen, erklären. Als Ausgangsbedeutung ist bei einem solchen Befund in der Regel "Jungfrau" anzusetzen. Formal ist von ig. * mr-ū-t(i)- auszugehen, das in dieser Form nicht vergleichbar ist. Auf der Grundlage * mr- vergleichen sich l. marītus "beweibt, verheiratet" und lit. martì "Braut". Vermutlich gehen die Wörter auf eine Bedeutung "Junge - Mädchen" und diese auf eine adjektivische Bedeutung "jung, frisch" zurück, die etwa in ahd. muruwi "zart, frisch" vertreten ist. Adjektiv: bräutlich. Ebenso nndl. bruid, ne. bride, nschw. brud, nisl. brúđur; "Bräutigam", "Brautlauf".
✎ Braune, W. BGDSL 32 (1907), 30-55 (vgl. ebenda S. 6-9 und 559-562);
Krogmann, W. Glotta 20 (1932), 175-180;
Krogmann, W. WS 16 (1934), 80-90;
Thieme, P. ZVS 78 (1963), 161-248;
Kuen, H. FS Gamillscheg (München 1968), 291-303;
Szemerényi (1977), 82-84;
Röhrich 1 (1991), 250f.;
Seebold, E. FS Polomé 2 (1992), 444-456. gemeingermanisch iwo.
Braut2 Sf "Windsbraut".
Braut1 Sf "junge Frau am Hochzeitstag, Verlobte" std. (9. Jh. , in Komposita 8. Jh. ), mhd. brūt, ahd. brūt, as. brūd Stammwort. Aus g. * brūdi- f. "junge Frau am Tag ihrer Hochzeit" (später auch "Verlobte"), auch in gt. brūþs (ohne grammatischen Wechsel), anord. brúđr, ae. brӯd, afr. breid. Semantisch muß das Wort ursprünglich bedeutet haben "eine Frau, die (ihrem Mann am Tag ihrer Hochzeit) ihre Jungfräulichkeit geopfert hat und damit zu seiner "rechtmäßigen Gattin" geworden ist". Nur dieser Ansatz, der in naturrechtlichen Vorstellungen einer Reihe von indogermanischen Völkern seine Begründung findet, kann die verschiedenen Bedeutungen in den Einzelsprachen, die von "Jungfrau" bis "(längst verheiratete) rechtmäßige Gattin" reichen, erklären. Als Ausgangsbedeutung ist bei einem solchen Befund in der Regel "Jungfrau" anzusetzen. Formal ist von ig. * mr-ū-t(i)- auszugehen, das in dieser Form nicht vergleichbar ist. Auf der Grundlage * mr- vergleichen sich l. marītus "beweibt, verheiratet" und lit. martì "Braut". Vermutlich gehen die Wörter auf eine Bedeutung "Junge - Mädchen" und diese auf eine adjektivische Bedeutung "jung, frisch" zurück, die etwa in ahd. muruwi "zart, frisch" vertreten ist. Adjektiv: bräutlich. Ebenso nndl. bruid, ne. bride, nschw. brud, nisl. brúđur; "Bräutigam", "Brautlauf".
✎ Braune, W. BGDSL 32 (1907), 30-55 (vgl. ebenda S. 6-9 und 559-562);
Krogmann, W. Glotta 20 (1932), 175-180;
Krogmann, W. WS 16 (1934), 80-90;
Thieme, P. ZVS 78 (1963), 161-248;
Kuen, H. FS Gamillscheg (München 1968), 291-303;
Szemerényi (1977), 82-84;
Röhrich 1 (1991), 250f.;
Seebold, E. FS Polomé 2 (1992), 444-456. gemeingermanisch iwo.
Braut2 Sf "Windsbraut".