Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
beweisen
beweisen Vst. std. (13. Jh. , Form 15. Jh. ), mhd. bewīsen Vsw ., mndd. bewisen Vsw . Stammwort Die starken Formen beginnen im 15. Jh. und setzen sich dann durch. Evtl. hat dabei ein älteres -wīzan "anrechnen" mitgeholfen (auch in der Bedeutung ? ). Das Wort bedeutet mit persönlichem Objekt ursprünglich "anweisen, zurechtweisen, belehren" zu "weisen"; später mit Akkusativ der Sache "nachweisen, zeigen", in der Rechtssprache - ausgehend vom Vorzeigen von Beweismitteln - "zwingend nachweisen". Von dort aus gelangt es in die Wissenschaftssprache. Als Substantiv hierzu gilt zunächst mhd. bewīsunge; seit dem 16. Jh. wird es ersetzt durch Beweis, eine Rückbildung aus dem schwachen Verb. Ebenso nndl. bewijzen, bewijs.
✎ HWPh 1 (1970), 882-888;
RGA 2 (1976), 483-487;
LM 2 (1983), 28-31. deutsch s. weisen
beweisen Vst. std. (13. Jh. , Form 15. Jh. ), mhd. bewīsen Vsw ., mndd. bewisen Vsw . Stammwort Die starken Formen beginnen im 15. Jh. und setzen sich dann durch. Evtl. hat dabei ein älteres -wīzan "anrechnen" mitgeholfen (auch in der Bedeutung ? ). Das Wort bedeutet mit persönlichem Objekt ursprünglich "anweisen, zurechtweisen, belehren" zu "weisen"; später mit Akkusativ der Sache "nachweisen, zeigen", in der Rechtssprache - ausgehend vom Vorzeigen von Beweismitteln - "zwingend nachweisen". Von dort aus gelangt es in die Wissenschaftssprache. Als Substantiv hierzu gilt zunächst mhd. bewīsunge; seit dem 16. Jh. wird es ersetzt durch Beweis, eine Rückbildung aus dem schwachen Verb. Ebenso nndl. bewijzen, bewijs.
✎ HWPh 1 (1970), 882-888;
RGA 2 (1976), 483-487;
LM 2 (1983), 28-31. deutsch s. weisen