Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
bescheiden
bescheiden Vst. erw. obs. (12. Jh. ) Stammwort. Mhd. bescheiden Vst. hat zwei Bedeutungen: 1) " jmd. etwas zuweisen, bestimmen" (vgl. etwa "entscheiden"); hierzu noch Wendungen wie mir ist beschieden. 2) " jmd. über etwas belehren" (vgl. etwa mitteilen), heute noch in kanzleisprachlichen Wendungen wie jemanden abschlägig bescheiden. Hierzu Bescheid m. und das reflexive sich bescheiden, ursprünglich "sich belehren lassen, zur Einsicht kommen", dann "sich begnügen". Zu dieser Bedeutung gehört das Partizip bescheiden (mit älterer Ablautform). Es steht mit der Ableitung Bescheidenheit unter dem Bedeutungseinfluß von l. discrētio, nfrz. discrétion. "scheiden". Berg, K. Würzburger Prosastudien I (München 1968), 16-80;
HWPh 1 (1970), 837f.;
Röhrich 1 (1991), 177. deutsch
s. scheiden
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