Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Beruf
Beruf Sm std. (17. Jh. ) Stammwort. Ableitung von berufen im geistlichen Sinn ("Berufung"): Gott läßt seinen Ruf an die Menschen ergehen. So wird Beruf verwendet wie das ntl.-gr. klẽsis f. , l. vocātio f. Luther gebraucht (nach 1. Kor. 7,20 und dem Vorbild der Mystiker) das Wort auch im weltlichen Sinn für "Amt, Stand" und führt so zur heutigen Bedeutung; doch zeigt sich die besondere Herkunft noch heute an den besonderen Verwendungen des Wortes. - Auf den Gebrauch des Verbs in der Rechtssprache verweist sich auf etwas oder jemanden berufen; jemanden berufen bedeutet dort zunächst "vor Gericht laden", bei der Berufung lädt man sich gewissermaßen selbst vor Gericht, nach auf steht dabei die Berufungsinstanz (ich berufe mich auf den Kaiser "ich appelliere an den Kaiser"). Ein dritter Gebrauch von berufen geht zurück auf die Vorstellung, daß Geister durch die Nennung ihres Namens herbeigerufen werden; im weiteren Sinn, daß die Nennung eines Unglücks usw. dieses herbeiruft. Hierher gehört der Gebrauch von unberufen zur Abwendung dieser Möglichkeit. Adjektiv: beruflich. "rufen". Paulus, N. Historisches Jahrbuch 32 (1911), 725-755;
Historisches Jahrbuch 45 (1925), 308-316;
Holl, K. SPAW 1924, XXIX-LVII;
Siegert (1950), 39-41;
HWPh 1 (1970), 833-835;
Grundbegriffe 1 (1972), 490-507;
Röhrich 1 (1991), 177. deutsch
s. rufen
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