Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
belangen
belangen Vsw std. (11. Jh. ), mhd. b(e)langen, ahd. belangēn Stammwort. Präfixbildung zu langēn ("langen"). Im Althochdeutschen bedeuten beide Verben (ausgehend von "ausstrecken, ergreifen") "verlangen, sich sehnen" (mit Akkusativ der Person und Genetiv der Sache); dieser Gebrauch ist noch in obd. (vor allem schwz. ) blangen (ich blange "ich sehne mich") erhalten. Erst mittelhochdeutsch bezeugt ist die vom gleichen Ausgangspunkt ausgehende Bedeutung "sich erstrecken, ausreichen, betreffen", wofür heute meist anbelangen steht; vergleichbar sind nndl. aanbelangen und ne. belong "gehören zu". Ferner gehört hierzu die Rückbildung nhd. Belang "Wichtigkeit, Interesse", die im 18. Jh. aus der Kanzleisprache übernommen wurde. Hierzu auch das Adjektiv belanglos. Erst frühneuhochdeutsch ist beim transitiven Verb die Bedeutung " jmd. um etwas angehen, jmd. vor Gericht ziehen". Sie geht auf die konkrete Bedeutung "ergreifen" zurück. deutsch s. langen
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