Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
bekennen
bekennen Vsw std. (8. Jh. ), mhd. bekennen, ahd. bikennen Stammwort. Bedeutet ursprünglich "(er)kennen" ("bekannt"), hat aber in der Rechtssprache die Funktion von "bekannt machen" übernommen (es ist also semantisch vom Partizip abhängig). Der Ausdruck wird früh auch in der Kirchensprache verwendet und erhält durch die Mystiker seine besondere Prägung. Nomen agentis: Bekenner; Abstraktum: Bekenntnis. "kennen", "bekannt". HWPh 1 (1970), 826-828. deutsch s. kennen
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