Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
Beicht(e)
Beicht(e) Sf erw. fach. (8. Jh. ), mhd. bīhte, ahd. bī ̌jiht, bī ̌giht, as. bigihto m Stammwort. Verbalabstraktum zu ahd. bijehan, as. (bi)gehan "bekennen" zu g. * jeh-a- Vst. "sprechen, versichern". Als solches eine Bau-Entsprechung, möglicherweise sogar Lehnübersetzung zu l. cōnfessio gleicher Bedeutung neben l. cōnfitērī "bekennen"; dieses nach gr. exomologéō "bekennen" (in Bezug auf das öffentlichen Sündenbekenntnis). Der Ansatz einer älteren Bedeutung "Aussage vor Gericht" (was eine Lehnübersetzung ausschließen würde) ist nicht ausreichend zu sichern. Das Grundwort noch in l. iocus "Scherz", und vielleicht in ai. yācati "fragt, bittet". Verb: beichten; Täterbezeichnung: Beichtiger (veraltet), Beichtvater.   Ebenso nndl. biecht; "genieren".
Sommer, F. WS 7 (1921), 102-106;
Siegert (1950), 39;
Seebold (1970), 286f. deutsch
iz.
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