Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
befugt
befugt AdjPP std. stil. (16. Jh. ) Stammwort. Wie das Abstraktum Befugnis gebildet zu einem nicht mehr üblichen Verb fnhd. sich bevūgen "berechtigen" (in Resten noch: was befugt dich dazu ? ), vor allem niederdeutsch. Zu "fügen" und "Fug", also eigentlich "passend machen". Heute vor allem in Unbefugten ist der Zutritt verboten. "Unfug". deutsch s. Fug
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